Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

Nach einer Unfallflucht kann die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen werden, wenn ein bedeutender Fremdschaden entstanden ist. Die Grenze wird bei diesem Gericht auf 2500 € hochgesetzt, hierbei kommt es nicht auf die Meinung der Beschwerdekammer, sondern auf die Meinung der Berufungskammern an. 

LG Zwickau, E 1 Qs 166/25

Die entsprechenden Aktenzeichen bei den beiden Berufungskammern lauten: 

3 NBs 420 Js 8745/24

4 NBs 420 Js 21535/23

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