E-Scooter auf Waldwegen

Ein Unternehmer wollte Touren mit Scootern auf Feld- und Waldwegen anbieten, die allerdings für den Verkehr mit allen Fahrzeugen (VZ 250) gesperrt waren. Er meinte, Scooter seien mit Krankenfahrstühlen zu vergleichen und dürften überall dort fahren, wo man auch zu Fuß gehen darf.

Stimmt so nicht, ein E – Scooter ist kein Krankenfahrstuhl. Und damit darf man damit nicht automatisch dort fahren, wo Fußgänger gehen dürfen. Und die Gemeinde durfte diese Einschränkung für ihre Waldwege vornehmen. Die Touren wurden nicht erlaubt.

VG Neustadt, 5 L 971/25 NW

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