Auf dem Privatgelände eines Gewerbeparks wurde ein Hund an der Leine spazieren geführt. Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h. Ein PKW, der mit mindestens 20 km/h fuhr, erfasste den Hund.
Da sich keine typische Tiergefahr verwirklicht hatte, griff allein die Betriebsgefahr des Fahrzeugs. Der Halter beziehungsweise seine Versicherung haften zu 100 %.
Da es sich um einen sehr jungen Hund (vier Monate) handelte, musste der Bruch eines Beines auch aufwändig physiotherapeutisch behandelt werden. Bisher sind insgesamt circa 20.000 € aufgelaufen, allerdings wurde auch festgestellt, dass die Versicherung auch für zukünftige Schäden des Hundes beziehungsweise Behandlungskosten haften muss.
LG München, 20 O 5615/18