Gendern im Urteil ist Mist und unverständlich

Zur Klarheit im Urteil gehört auch eine klare Sprache. Und bei einem standardisierten Messverfahren gehören folgende Mindestinhalte ins Urteil:

-Tatsächliche Geschwindigkeit und Toleranzabzug

-Ob der Messbeamte vernommen wurde und was er gesagt hat

-Eichung des Messgerätes

-Beweismittel für die festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitung

-Inhalt des FAER

-Einlassung des Betroffenen

-Beschilderung

OLG Naumburg, 1 ORbs 133/25

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