Zur Klarheit im Urteil gehört auch eine klare Sprache. Und bei einem standardisierten Messverfahren gehören folgende Mindestinhalte ins Urteil:
-Tatsächliche Geschwindigkeit und Toleranzabzug
-Ob der Messbeamte vernommen wurde und was er gesagt hat
-Eichung des Messgerätes
-Beweismittel für die festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitung
-Inhalt des FAER
-Einlassung des Betroffenen
-Beschilderung
OLG Naumburg, 1 ORbs 133/25