Für Aufwendungen für ein Vorruhestandsmodell kann eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Betracht kommen. Die Vergütung in der Freistellungsphase wird während der gesamten Beschäftigungsdauer verdient, daher ist der voraussichtliche Erfüllungsbetrag auf den Zeitraum von Dienstaufnahme bis zum planmäßigen Freistellungsbeginn zu verteilen.
Hier hatte die Steuerschuldnerin bestimmten Führungskräften ein Vorruhestandsmodell angeboten, nach dem sie 3 Jahre vor der Regelaltersgrenze in den Vorruhestand gehen und 70% der jährlichen Bruttovergütung erhalten. Sie mussten allerdings bis zur Regelaltersgrenze 25 Jahre betriebszugehörig sein und vor der Freistellung eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen haben.
BFH, IV R 11/24