Zeigt ein Fahrer über einen längeren Zeitraum hinweg wiederholt gravierende Fahrauffälligkeiten – wie das Fahren in Schlangenlinien, das Überfahren von Mittellinien, das Nichtreagieren auf Anhaltesignale sowie Anzeichen kognitiver Überforderung – kann die Fahrerlaubnisbehörde begründete Zweifel an der Fahrbefähigung annehmen.
Es darf dann eine Fahrprobe angeordnet werden, wird die nicht beigebracht, darf auf die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen geschlossen werden.
VG Regensburg, RO 8 K 24.1571