Beiträge zu einem Schulförderverein

Derartige Beiträge können als Schulgeld gem. § 10 I Nr.9 EStG steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Beiträge zur Finanzierung des Schulbetriebs verwendet werden. Hierfür reicht es aus, wenn die Satzung des Fördervereins ausschließlich die Förderung des Schulbetriebs angibt. Gibt es noch weitere Möglichkeiten, muss die entsprechende Verwendung nachgewiesen werden.

BFH, X R 27/23

Dieser Beitrag wurde unter Steuer- und Steuerstrafrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert