Bei medizinischen Fragen können Eignungszweifel ausnahmsweise durch ärztliche Bescheinigungen oder andere Beweismittel ersetzt werden. Es dürfen sich dann für die Behörde allerdings keine Restzweifel mehr ergeben, die vorgelegten Unterlagen müssen insoweit eindeutig und (auch für den Laien) nachvollziehbar sein.
BayVGH, 11 CS 26.1522