Werden LIDAR-Modul und Systemplatine getauscht, liegt keine Modifizierung und somit kein erneuertes Gerät vor, es genügt die verpflichtende Neueichung.
AG Landstuhl, 2 OWi 4211 Js 2475/26
Werden LIDAR-Modul und Systemplatine getauscht, liegt keine Modifizierung und somit kein erneuertes Gerät vor, es genügt die verpflichtende Neueichung.
AG Landstuhl, 2 OWi 4211 Js 2475/26