Erkenntnisse aus einem Strafverfahren

Im Verfahren über die Entziehung der Fahrerlaubnis können auch Informationen aus einem Strafverfahren verwertet werden. Im Strafverfahren gab es eine Verteidigererklärung, nach der Kokainkonsum eingeräumt wurde (um eine Verurteilung wegen Handeltreibens zu vermeiden). Strafprozessual gilt eine solche Verteidigererklärung als Prozesserklärung des Verteidigers (im eigenen Namen und aus eigenem Recht, gilt nicht als Einlassung des Angeklagten). Diese Erklärung durfte hier verwertet werden, da sie vom Führerscheininhaber widerspruchslos akzeptiert wurde und auch in diesem Verwaltungsverfahren nicht substantiiert bestritten worden ist. Da das Verfahren über die Entziehung der Fahrerlaubnis dem Schutz hochrangiger Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit und Eigentum einer Vielzahl anderer Verkehrsteilnehmer dient, ist es auch verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn die Gefahrprognose auf Ermittlungsergebnissen von Polizei und Staatsanwaltschaft beruht, sofern diese Fakten einer einer eigenständigen Prüfung und Bewertung unterworfen werden. Zu einer Information der Fahrerlaubnisbehörde über Erkenntnisse, die auf nicht nur vorübergehende Mängel der Fahreignung hindeuten, ist die Polizei nach § 2 XII StVG verpflichtet.

VG Karlsruhe, 4 K 4372/22

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Mietwagen für ein beschädigtes Taxi

Grundsätzlich sind die Kosten der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs erstattungsfähig, es sind aber ersparte Aufwendungen von 10% der Netto-Mietkosten anzurechnen. Ausnahmsweise kann auch ein entgangener Gewinn verlangt werden (und muss ggf. so abgerechnet werden), wenn die Kosten für die Anmietung eines Ersatztaxis unverhältnismäßig sind. Hier überstiegen die Mietkosten den erzielten Gewinn um 45 %, es wurde keine Unverhältnismäßigkeit im Sinne einer wirtschaftlich schlechthin unverständlichen Entscheidung angenommen.

OLG Schleswig, 7 U 124/23

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Dauer des Mandats

Endet ein Mandat durch die Aufhebung der Ordnungsverfügung (hier: Entzug der Fahrerlaubnis), kann in einem neuen Verwaltungsverfahren nicht mehr beim Anwalt zugestellt werden, auch wenn es um dieselbe Angelegenheit geht. Eine Zustellvollmacht für den Anwalt muss in dieser neuen Sache erneut begründet werden.

VG Düsseödorf, 6 L 64/24

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Unfall mit Lang-LKW

Schwenkt beim Rechtsabbiegen eines Lang-LKW (gut 25 Meter lang) die linke vordere Anhängerecke ca. einen Meter auf eine andere Fahrbahn aus, muss sich der Fahrer einweisen lassen, wenn er den hierdurch gefährdeten Verkehrsraum nicht beobachten kann. Hier wurde ein neben dem Lang-LKW stehender PKW beschädigt, zumindest die geltend gemachte Haftung von 75% wurde zugesprochen.

OLG Stuttgart, 2 U 176/22

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Verkehrsverbot für Krafträder

Ein zeitlich und örtlich begrenztes Fahrverbot für Krafträder stellt keine faktische Teileinziehung dar, sondern nur eine Beschränkung des Gemeingebrauchs. Die qualifizierte Gefahrenlage muss nicht durch ein langjährig erfasstes Unfallgeschehen dokumentiert werden, ein solches Risiko muss sich noch nicht einmal realisiert haben, eine nachweisbare Prognose (auch aufgrund örtlicher Gegebenheiten ist für ein Verbot nach   § 45 I 1, IX StVO ausreichend, sofern eine Abwägung mit dem Befahrinteresse zu Freizweitzwecken erfolgt. Insoweit ist immer ein zeitlich beschränktes Verbot vorrangig zu erwägen. Sofern andere Maßnahmen von geringerer Eingriffsintensität noch erprobt werden, muss die Behörde das Ergebnis nicht abwarten.

OVG Münster, 8 B 285/24

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