Radargerät Traffipax Speedophot

Dieses Radargerät wird häufig verwendet, es gilt als relativ einfach zu bedienen. Allerdings gibt es eine Vielzahl von möglichen Fehlerquellen.

Es ergeben sich u.a. erhebliche Zweifel an der Verwertbarkeit der gesamten Messreihe, wenn eine nicht unerhebliche Anzahl von Überwachungsfotos Fahrzeuge in untypischen Fahrzeugpositionen zeigt. In zwei Verfahren haben Gutachter insofern bestätigt, dass sich aus diesem Umstand (vorliegend rund 25%) eine nicht ordnungsgemäße Arbeitsweise herleiten lässt. Da die Gründe hierfür nicht zu ermitteln waren, konnten die gesamten Messreihen nicht verwertet werden. Allerdings kam dieser Umstand nur den Betroffenen zugute, die gegen die entsprechenden Bussgeldbescheide vorgegangen waren.

Praxistipp:

Ein Fahrverbot kommt nicht nur bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen (innerorts >30km/h, außerorts >40km/h Überschreitung) in Betracht, sondern auch bei beharrlicher Pflichtverletzung.

§ 4 Abs.II S.2 BKatV lautet:  Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.

Autofahrer, die auf ihr KFZ angewiesen sind, sollten also bei jedem Bussgeldbescheid prüfen lassen, ob ein Einspruch sinnvoll erscheint.

Da die Kosten eines solchen Verfahrens nicht unerheblich sind (insbesondere da häufig ein Gutachten eingeholt werden muss), empfehle ich den Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung.

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