Doch keine Trunkenheitsfahrt…

Dem Mandanten wurde eine Trunkenheitsfahrt vorgeworfen. Er wurde durch einen anderen angezeigt, der meinte, dass er nach Alkohol gerochen habe und mit seinem Auto nachhause gefahren sei. Die sofort hinterher eilende Polizei traf meinen Mandanten zuhause an, wie er gerade gemütlich auf dem Sofa sitzend Bier und Spirituosen trank.

Eine Atemalkoholkontrolle vor Ort (ca. 12 Uhr) ergab dann knapp. 1,4 Promille, die später vorgenommene Blutentnahme (ca. 13 Uhr) 1,38 Promille, die zweite Blutentnahme (13.30 Uhr) 1,24 Promille, zurückgerechnet auf den angeblichen Tatzeitpunkt (ca. 11.30 Uhr) wurde der höhere Wert angenommen. Die Polizei stellte den Führerschein sicher, dies wurde vom zuständigen Amtsgericht bestätigt, der vom Mandanten behauptete Nachtrunk, also ein Trinken nach der Fahrt, wurde verworfen unter Hinweis auf eine minimale Resorptionszeit von 2 Stunden, so dass das Gericht davon ausging, dass der maximale Alkoholwert um 11.30 Uhr gegeben war und danach ein Nachtrunk dem Gericht nicht plausibel erschien.

Hiergegen legte ich Beschwerde ein. Dies erschien zunächst schwierig, da sich die
Alkoholkonzentration schon wieder im Abbau befand, so dass ein weniger Kundiger
davon ausgehen konnte, dass tatsächlich ein Nachtrunk bei der angenommenen
Resorptionszeit von 2 Stunden unwahrscheinlich erschien. Ich konnte allerdings
nachweisen, dass auch deutlich kürzere Resorptionszeiten möglich sind und
argumentierte mit sich überlagernden Alkoholkonzentrationskurven, d.h. dass
sich der Abbau von Restalkohol vom Vortag bzw. der Vornacht mit der Anflutung
des neu getrunkenen Alkohols überlagerte.

Hierauf gab das Gericht den Führerschein vorläufig an den Mandanten heraus, es wurde
aber eine Begleitstoffanalyse angeordnet, um meine These zu wiederlegen.

Und jetzt kam die Nachricht von der Staatsanwaltschaft, das Strafverfahren wurde
mangels Tatverdachts eingestellt. Es käme max. eine Ordnungswidrigkeit in
Betracht (hier droht „nur“ ein Fahrverbot von 1-3 Monaten).

Es zahlt sich also aus, sich bei Verkehrsdelikten an jemanden zu wenden, der sich
damit auskennt.

Und noch ein Tipp:

Jedes Taxi ist billiger als solch ein Verfahren. Und man gefährdet weder sich noch andere!

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