Ein Darlehenswiderruf kann sich lohnen

Der Nutzungsersatz eines Kunden nach Darlehenswiderruf beläuft sich regelmäßig auf 5-Prozentpunkte über Basiszinssatz. Einen geringeren Schaden muss die Bank beweisen.

BGH, XI ZR 116/15

Voraussetzung ist, dass es sich um Altfälle handelt, also Darlehen, die vor dem 13.06.2014 (Inkrafttreten von § 357a BGB) abgeschlossen worden sind. Damit tritt der BGH Literaturmeinungen entgegen, die eine geringere Verzinsung der geleisteten Darlehensraten annehmen wollten. Somit dürfte ein Widerruf immer noch wirtschaftlich sehr vorteilhaft sein.

In der Entscheidung hat der BGH nochmals die aufgestellten Grundsätze über die Abwicklung nach Widerruf (XI ZR 33/08) bestätigt.

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