Kindergeld gibt es, bis die Prüfungsergebnisse vorliegen

Die universitäre Ausbildung endet erst mit Mitteilung der Prüfungsergebnisse, nicht mit dem Datum der Prüfung.

Urteil des FG Sachsen vom 17.06.2015, 4 K 357/11

Hinweis: Der Kindergeldanspruch endet schon vorher, wenn entweder das 25. Lebensjahr vollendet ist oder das Kind bereits vorher eine Vollerwerbstätigkeit im angestrebten Beruf aufnimmt.

 

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