Einspruch gegen Bußgeldbescheid – die richtige Form

Nach § 67 OWiG kann gegen einen Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Dies geschieht schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde.

Eine E-Mail reicht regelmäßig nicht aus.

LG Münster, 2 Qs 89 Js 1834/15

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