Steuerliche Abzugsfähigkeit von Unfallkosten mit dem Privat-PKW

Wer mit dem privaten PKW einen Unfall hat, kann die entstandenen Kosten gegebenenfalls bei seiner Steuererklärung als Werbungskosten gem. § 9 Abs.I EstG geltend machen (vgl. u.a. BMF-Schreiben vom 31.10.2013). Voraussetzung hierfür ist zunächst einmal, dass Sie diese Kosten selbst gezahlt haben und der Unfall auf einer beruflichen Fahrt passiert ist. Hierzu zählen:

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, zum Kauf von Arbeitsmitteln, im Rahmen doppelter Haushaltsführung, im Rahmen einer Auswärtstätigkeit, von und zu beruflichen Fortbildungsveranstaltungen, ein beruflich veranlasster Umzug sowie Fahrten zu Vorstellungsgesprächen. Auch Umwegfahrten können hierunter fallen, wenn Sie beruflich veranlasst sind (beispielsweise Abholung von Kollegen bei Fahrgemeinschaften, möglicherweise auch Fahrten zur Tankstelle auf dem Weg).

Grundsätzlich können Sie alle Kosten als Werbungskosten geltend machen, die Sie aufgrund des Unfalls zu tragen haben (Reparatur, Leihwagen, Abschleppkosten, Sachverständige, Anwälte Gerichtskosten). Auch eine Selbstbeteiligung bei Vollkasko- und Teilkaskoversicherungen kann abzugsfähig sein. Ebenso Zinsen für einen Kredit zur Finanzierung der Unfallkosten. Nicht abzugsfähig sind höhere Versicherungsbeiträge in den Folgejahren aufgrund einer Rückstufung.

Erstattungen von dritter Seite (Unfallgegner, Versicherung, Arbeitgeber) müssen von den Kosten abgezogen werden, sofern diese Erstattung im Jahr Unfalls bzw. ihrer Kostentragung erfolgt. Ansonsten müssen Sie diese Erstattung später als Einnahme versteuern.

Wenn sich die Reparatur ihres Fahrzeugs nicht mehr lohnt oder das Fahrzeug nicht repariert wird, kommt eine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung gemäß § 7 Abs.I S.7 EStG im Jahr des Unfalls in Betracht.

Dieser Beitrag wurde unter Steuer- und Steuerstrafrecht, Verkehrsrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert