Beim Messgerät Leivtec XV3 ist ein neues Referenz-Auswerteprogramm zugelassen worden, Speed Check 2.0. Dieses Auswerteprogramm nimmt auch eine Plausibilitätsberechnung des vorgeworfenen Geschwindigkeitswertes anhand von Zusatzdaten vor. Allerdings ist die Plausibilitätsprüfung nicht Gegenstand der Zulassung durch die PTB gewesen (1. Nachtrag zur Neufassung der Anlage vom 30.12.2014).
Quelle: VUT Sachverständigen GmbH & Co. KG, Veröffentlichung vom 19.02.2015
Also kann man damit nichts anfangen. Es muss also das Messverfahren geprüft werden. Und dies kann nur anhand der Rohmessdaten erfolgen.