Fußgänger betritt sorglos die Fahrbahn

Stürzt ein Radfahrer bei einer Vollbremsung, die er durchführen muss, weil ein Fußgänger völlig sorglos unter Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten des § 25 III StVO die Straße betritt, haftet der Fußgänger zu 100%.

LG Hamburg, 306 O 312/25

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