Verliert eine Führerscheininhaberin aufgrund eines ungeklärten Bewusstseinsverlustes die Kontrolle über ihr Fahrzeug und fährt in ein Waldgebiet, ist dies eine Auffälligkeit. Weiterhin kam heraus, dass sie zur Entfernung einer Zyste eine Operation am Hirn durchführen ließ. Auch lag ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Epilepsie vor.
Dies reicht, um ein Gutachten anzufordern. Als die Führerscheininhaberin dies nicht tat, wurde die Fahrerlaubnis entzogen.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Erkrankungen ein hinreichend gefestigter Verdacht ausreicht.
BayVGH, 11 Cs 26.505