2 Fahrverbote in einem Verfahren?

Wird über zwei Ordnungswidrigkeiten, die in Tatmehrheit begangen wurden und jeweils mit einem Fahrverbot geahndet werden könnten, gleichzeitig entschieden, so ist nur ein einheitliches Fahrverbot zu verhängen.

BGH, 4 StR 227/15

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