Höchstgeschwindigkeit in einer Fahrradstraße

Sofern eine Straße durch das entsprechende Verkehrsschild (rundes blaues Schild mit Fahrrad) als Fahrradstraße ausgewiesen ist, sind dort grundsätzlich nur Fahrräder erlaubt. Ausnahmsweise ist die Nutzung der Straße durch andere Verkehrsteilnehmer möglich, wenn dies durch eine Zusatzbeschilderung explizit zugelassen wurde.

Im entschiedenen Fall durfte ein Anwohner die Fahrradstraße aufgrund eines entsprechenden Zusatzschildes nutzen. Im Verfahren ging es darum, welche Höchstgeschwindigkeit hierbei zulässig ist, nach dem Gesetz dürfen andere Verkehrsteilnehmer nur eine mäßige Geschwindigkeit fahren. Das Gericht entschied, dass eine Geschwindigkeit als mäßig anzusehen ist, die derjenigen des Fahrradverkehrs angepasst sei. Schneller als 30 km/h darf nicht gefahren werden.

OLG Karlsruhe, 2 Ss 24/05

Ist eine Entscheidung aus 2006.  Das steht jetzt auch genauso in den Erläuterungen zu diesem Zeichen in der Anlage 2 zu § 41 StVO.

 

Dieser Beitrag wurde unter Verkehrsrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert