Gemeinsam trinken – gemeinsam gewinnen

Fünf Freunde fuhren gemeinsam in ein Wochenende am nordhessischen Edersee. Die Kosten, unter anderem auch für die Bierversorgung, teilten sich die fünf Freunde. In einem der Kronkorken verbarg sich als Sofortgewinn ein neuer Audi, jeder kennt die entsprechenden Gewinnspiele. Einer der Teilnehmer löste diesen Gewinn ein.

Die Gruppe zerstritt sich und eine der Teilnehmerinnen verlangte vor Gericht ihren Anteil am Gewinn. Die Klage war erfolgreich. Die Begründung des Gerichts: An dem achtlos weggeworfenen Kronkorken bestand Miteigentum, so dass der Klägerin anteilig der Wert des Audis zustand.

LG Arnsberg, I-10 O 151/16

 

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