Es liegt nicht zwingend ein Überholen bei unklarer Verkehrslage gem. § 5 Abs.III StVO vor, wenn eine Kolonne überholt wird. Kommen allerdings weitere Umstände hinzu (z.B. Kolonne wird langsamer, Fahrzeuge blinken links, Kolonne fährt sehr langsam nach einer Strecke mit Überholverbot), sieht die Lage anders aus.
OLG München, 10 U 4448/16