Harte Patronatserklärung

Wird eine harte Patronatserklärung erteilt und muss der Gesellschaftsgläubiger Zahlungen der Schuldnerin an deren Insolvenzverwalter wieder auskehren, greift die Patronatserklärung, der Patron ist zum Schadensersatz verpflichtet.

BGH, IX ZR 95/16

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