Überholen einer Fahrzeugkolonne

Es liegt nicht zwingend ein Überholen bei unklarer Verkehrslage gem. § 5 Abs.III StVO vor, wenn eine Kolonne überholt wird. Kommen allerdings weitere Umstände hinzu (z.B. Kolonne wird langsamer, Fahrzeuge blinken links, Kolonne fährt sehr langsam nach einer Strecke mit Überholverbot), sieht die Lage anders aus.

OLG München, 10 U 4448/16

Dieser Beitrag wurde unter Verkehrsrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert