Geblendet und trotzdem weitergefahren

Obwohl der Fahrzeugführer durch die Scheinwerfer eines anderen Fahrzeugs geblendet wurde, fuhr er mit unverminderter Geschwindigkeit weiter. Aufgrund der Blendung sah er ein geparktes Kfz nicht, auf das er auffuhr.

Verurteilt wurde der Fahrzeugführer wegen fahrlässiger Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer durch Außerachtlassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt, Regelbuße 35 €. Er hätte nämlich seine Fahrweise an die Umstände anpassen, notfalls sogar anhalten müssen, da er durch die Blendung nichts mehr sehen konnte. Einfach drauf los zu fahren in der Hoffnung, dass nichts passieren werde, geht nicht.

AG Dortmund, 729 OWi-250 Js 147/17

 

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