Neu ausgestellter ausländischer Führerschein und MPU

Wenn ein Deutscher, der sich langer Zeit überwiegend in Spanien aufhält und dort eine spanische Fahrerlaubnis erlangte, in Deutschland nach einer Alkoholfahrt eine Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis auferlegt bekommt und nach Ablauf der Sperrfrist eine MPU vorlegen soll, ist es ihm so lange verboten, in Deutschland Auto zu fahren, bis er die MPU mit positivem Ergebnis vorgelegt hat. Dies gilt auch, wenn mittlerweile in Spanien seine Fahrerlaubnis erneuert wurde, da in Spanien bei der Erneuerung eines Führerscheins die Anordnung der MPU nicht befolgt werden muss. Vielmehr wird in Spanien nach Ablauf der Gültigkeitsdauer lediglich ein Gesundheitstest verlangt, eine weitere Überprüfung findet bei dieser Verlängerung und Erneuerung der Fahrerlaubnis nicht statt. Insoweit wird der erneuerte Führerschein aus Spanien in Deutschland nicht anerkannt, da nicht sämtliche Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis zu prüfen waren.

VGH Baden-Württemberg, 10 S 1716/15

 

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