Ersatz von Erwerbsnachteilen nach einem Verkehrsunfall

Grundsätzlich sind nach einem Verkehrsunfall auch Erwerbsnachteile zu ersetzen. Diese müssen aber genau dargelegt werden. Allein aus dem Wegfall der Arbeitskraft oder einer entsprechenden Beeinträchtigung ergeben sich diese Einbußen nicht. Es bedarf einer konkreten Vermögenseinbuße. Bei einem geschäftsführenden Alleingesellschafter einer GmbH, der sein Gehalt uneingeschränkt weiter bekommt, tritt diese Einbuße nicht ein. Wenn in der Zeit seiner Berufsunfähigkeit die GmbH keine Verluste oder verringerte Gewinne nachweisen kann, soll sich aus einem Vermögensvergleich ergeben, dass keine Einbußen entstanden sind. Ein Erstattungsanspruch besteht nicht.

OLG München, 10 U 739/16

Eine schwierige Entscheidung, da die GmbH durch die Mitarbeiter möglicherweise einen Verlust auffangen konnte, aber bei einer weiteren Tätigkeit des geschäftsführenden Gesellschafters größere Gewinne erzielt worden wären. Hierzu muss in einem entsprechenden Verfahren zumindest sehr detailliert vorgetragen werden.

 

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