Die Bundesländer müssen Autofahrern nicht ermöglichen, an Autobahnraststätten kostenlos die Toilette zu benutzen. Wer nicht bezahlen will, muss dann halt die kostenlosen Parkplatz-Toiletten nutzen.
An Autobahnraststätten ist es bundesweit üblich, 0,70 € für die Toilettenbenutzung bezahlen zu müssen. Hierfür gibt es einen Wertbon von 0,50 €, der an den Raststätten eingelöst werden kann. Hiergegen klagte ein Autofahrer, verlor diese Klage aber.
Das Gericht wies auch darauf hin, dass sich eine solche Klage eher gegen den Bund richten müsste, da dieser die Raststätten-Konzessionen nach bundeseinheitlichen Bedingungen vergeben würde.
VG Koblenz, 5 K 1284/16