Aufsichtspflicht der Eltern

Eltern verstoßen gegen ihre Aufsichtspflicht, wenn sie einer neunjährigen Tochter ein Fahrrad mit einem abgebauten Kettenschutz ohne besonderen Hinweis auf die damit verbundenen Gefahren zur freien Verfügung überlassen. Fährt die Tochter mit einer ungeeigneten Hose und gerät die Hose in die ungesicherte Kette und wird in der Folge mit dem Fahrrad ein Schaden an einem ordnungsgemäß abgestellten PKW verursacht, haften die Eltern.

LG Wuppertal, 16 S 19/17

 

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