Gassigehen als haushaltsnahe Dienstleistung

Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse erfolgt eine Ermäßigung der Einkommensteuer um 20 % der gezahlten Beträge, höchstens jedoch 510 € jährlich, nach § 35a EStG. Dies gilt auch für Kosten, die aufgewandt werden, um den Hund des Steuerpflichtigen auch außerhalb des Grundstücks ausführen zu lassen. Eine haushaltsnahe Dienstleistung wird in einem Haushalt erbracht, wenn sie im räumlichen Bereich des vorhandenen Haushalts geleistet wird. Dieser Begriff ist insoweit räumlich-funktional auszulegen. Insoweit kann es sich um Tätigkeiten handeln, die ansonsten üblicherweise von Familienmitgliedern erbracht und in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen. Eine abstrakte Grenze lässt sich hierbei nicht bestimmen. Wird der Hund des Steuerpflichtigen ausgeführt, liegt eine haushaltsnahe Dienstleistung vor, wenn der Hund im Haushalt des Steuerpflichtigen abgeholt und nach dem Ausführen dorthin zurückgebracht wird.

BFH, VI B 25/17

 

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