Addition von Regressbeträgen bei Obliegenheitsverletzung

Bei Obliegenheitsverletzungen kann die Versicherung beim Fahrer Regress nehmen. Im entschiedenen Fall hatte der Fahrer keine Fahrerlaubnis und beging nach dem Unfall Unfallflucht. Die Haftpflichtversicherung regulierte zunächst den Schaden und nahm dann beim Fahrer Regress. Hierbei addierte sie die möglichen Höchstbeträge aus § 5 PflVersVV (bis 5.000 €) und § 6 PflVersVV (2.500 €, bei besonders schwerwiegender vorsätzlicher Verletzung von Aufklärungs- und Schadensminderungspflichten bis 5.000 €) und forderte über 9.000 € vom Fahrer ein. Der Fahrer wurde entsprechend verurteilt, die Addition der Regressbeträge bei mehreren Obliegenheitsverletzungen ist zulässig.

OLG Frankfurt, 10 U 218/16

 

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