Aufwendungen des nebenberuflichen Übungsleiters

Erzielt ein Trainer steuerfreie Einnahmen unterhalb des sogenannten Übungsleiterfreibetrages nach § 3 Nr.26 EStG, kann er die damit zusammenhängenden Aufwendungen insoweit abziehen, als sie die Einnahmen übersteigen.

BFH, III R 23/15

Im entschiedenen Fall erhielt der Übungsleiter eine Vergütung von 1200 €/Jahr. Er hatte Ausgaben in Höhe von 4062 €, weitestgehend durch Fahrten mit dem PKW zu Wettbewerben. Allerdings muss auf Dauer ein Totalgewinn bei der Tätigkeit herauskommen.

 

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