Hat der Käufer ein Fahrzeug gekauft, das vom Abgasskandal betroffen ist, stehen ihm gegen den Hersteller keine Schadensersatzansprüche zu, wenn er das Fahrzeug Monate nach Bekanntwerden des Abgasskandals erworben hat. Aufgrund der umfangreichen medialen Berichterstattung ist davon auszugehen, dass der Erwerber bei Vertragsschluss von der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in dem betreffenden PKW wusste.
LG Braunschweig, 3O 1211/17