Behauptet der Versicherungsnehmer als Unfallursache in der Vollkaskoversicherung ein Ausweichmanöver vor einem entgegenkommenden PKW, um eine Kollision zu vermeiden, und stellt sich dies aufgrund eines Sachverständigengutachtens als unwahr heraus, wird die Vollkaskoversicherung wegen einer arglistigen Obliegenheitsverletzung leistungsfrei.
LG Münster, 015 S 13/17