Falsche Schadensschilderung führt zu Leistungsfreiheit

Behauptet der Versicherungsnehmer als Unfallursache in der Vollkaskoversicherung ein Ausweichmanöver vor einem entgegenkommenden PKW, um eine Kollision zu vermeiden, und stellt sich dies aufgrund eines Sachverständigengutachtens als unwahr heraus, wird die Vollkaskoversicherung wegen einer arglistigen Obliegenheitsverletzung leistungsfrei.

LG Münster, 015 S 13/17

 

Dieser Beitrag wurde unter Verkehrsrecht, Zivilrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert