Beruht die Verurteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit auf einer Atemalkoholanalyse und werden in dem Urteil die Vereinfachungen bei Zugrundelegung eines standardisierten Messverfahrens in Anspruch genommen, so muss das Urteil die Mitteilung enthalten, welches Messgerät zum Einsatz gekommen ist.
KG Berlin, 3 Ws (B) 55/18