Manuelle Motorabschaltung und Handy-Verstoß

Ein Mobilfunkgerät darf auch nicht benutzt werden, wenn der Motor durch eine Start-Stopp-Automatik ausgeschaltet wird. Etwas anderes gilt aber, wenn der Fahrer den Motor manuell ausschaltet. In diesem Fall darf ein Mobilfunkgerät genutzt werden.

KG Berlin, 3 Ws (B) 217/18

 

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