Wenn ein ausländischer Führerschein unter Verstoß gegen die Voraussetzung eines ordentlichen Wohnsitzes am Ausstellungsort ausgestellt und anschließend von einem anderen Mitgliedstaat eingetauscht wird, wirkt der Wohnsitzmangel in dem umgetauschten Führerschein fort. Er berechtigt weiterhin nicht zum Fahren in Deutschland.
BVerwG, 3 C 9/17