Wiedereinsetzung nach Verwerfungsurteil

Das Amtsgericht verwarf den Einspruch des Betroffenen, weil dieser nicht zur Hauptverhandlung erschienen war. Allerdings war vor Erlass des Urteils bei Gericht ein Telefax des Verteidigers eingegangen, in dem die Entbindung des Betroffenen beantragt worden war. Dieser Schriftsatz des Verteidigers wurde nach Erlass des Urteils dem Richter vorgelegt, dieser gewährte den Betroffenen von Amtswegen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Dies ist möglich, wie das OLG dann bestätigt hat. Insoweit war auch dann der Antrag des Betroffenen auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfungsentscheidung unzulässig, da durch die Wiedereinsetzung die Entscheidung des Amtsgerichts hinfällig geworden ist.
OLG Bamberg, 3 Ss OWi 1108/18

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