Wenn Tempolimit mit dem Zusatzzeichen Lärmschutz versehen ist, gilt dies auch für Elektroautos. Die Wirksamkeit von Verkehrsregelungen muss klar, einfach undeutlich sein. Auch wenn Elektroautos wohl leiser sind als normale Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren, müssen sich die Fahrzeugführer an ein entsprechendes Tempolimit halten.
KG Berlin, 3 Ws (B) 296/18