Werden zwei Kraftfahrzeuge maximal beschleunigt und fahren bei möglichst großer Geschwindigkeit (deutlich über dem Tempolimit) in rennähnlicher Fahrweise mit wechselnden Überholmanövern (trotz Überholverbot) und mit viel zu geringem Abstand bei regennasser Fahrbahn, ist auch die erforderliche Rücksichtlosigkeit indiziert. Es liegt ein verbotenes Rennen vor. Dies ergibt sich auch aus dem Überholen quasi aus dem Windschatten mit viel zu geringem Seitenabstand.
LG Aurich, 13 Ns 210 Js 2704/18