Bedingte Zustimmung zur Entscheidung im Beschlussverfahren

Wie bereits das KG Berlin hält auch das hanseatische Oberlandesgericht eine bedingte Zustimmung zur Entscheidung im Beschlussverfahren für möglich. Im hier entschiedenen Fall hatte die Verteidigung die Zustimmung zu einer Entscheidung im Beschlussverfahren erteilt, wenn das Fahrverbot gegen angemessene Erhöhung der Geldbuße (nach vorheriger Verständigung mit der Verteidigung) aufgehoben wird. Daraufhin erließ das AG unter Wegfall des Fahrverbots einem Beschluss mit einer Geldbuße von 1.000 statt 200 €.

Die Verfahrensrüge der Verteidigung war zulässig und begründet. Zwar entfiel das Fahrverbot, jedoch konnte das Gericht nicht davon ausgehen, dass eine Verfünffachung der Geldbuße von Betroffenen noch als angemessen angesehen wird. Dies gilt auch, obwohl die Verteidigung keine konkrete Rechtsfolge zur Bedingung gemacht hatte. Auch war die Zustimmung nur bei einer bestimmten Verfahrensweise, nämlich der Verständigung mit der Verteidigung über die Rechtsfolgen, erteilt worden.

Hanseatisches OLG, 2 RB 44/18

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