Erstmals wurde ein Raser als Mörder verurteilt. Der BGH bestätigte das Urteil des LG Hamburg. Der Verurteilte hatte keinen Führerschein, stahl betrunken ein Auto und flüchtete mit bis zu 155 km/h durch die Hamburger Innenstadt. Hierbei überfuhr er rote Ampeln und fuhr teilweise auf der Gegenfahrbahn. Als er die Kontrolle über das Fahrzeug verlor, kam es zu einem Frontalzusammenstoß, ein Mensch starb, zwei Schwerverletzte.
Die Verurteilung wegen Mordes wurde vom BGH bestätigt.
BGH, 4 StR 345/18