Keine Beschwerde gegen gerichtliche Ablehnung der Einsichtnahme in weitere Unterlagen

Wird im vorgerichtlichen behördlichen Verfahren ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 OWiG gestellt und zurückgewiesen, ist hiergegen keine Beschwerde möglich, § 62 II S.3 OWiG.

Nicht entschieden wurde über eine ablehnende Entscheidung im gerichtlichen Verfahren!

LG Frankfurt, 5/9 Qs OWi 1/19

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