Bei dem Messgerät TraffiStar S 350 (das derzeit erheblich in der Kritik steht, da keine Rohmessdaten gespeichert werden) wird bei Betrachtung des Überwachungsfotos mit dem Referenz-Auswerteprogramm ein Schlosssymbol eingeblendet, das bestätigt, dass die Falldatei vom betrachteten Überwachungsgerät stammt (Authentizität) und unverfälscht vorliegt (Integrität). Bei dem anschließenden Ausdruck wird das Schlosssymbol nicht mehr mit ausgedruckt.
Der Betroffene machte in der Rechtsbeschwerde geltend, dass diese Ausdrucke nicht manipulationssicher seien. Die Rechtsbeschwerde wurde verworfen, der Tatrichter ist nicht verpflichtet, in jedem Fall mithilfe des Auswerteprogramms die Original-Falldatei erneut zu öffnen. Das ausgedruckte Foto (ohne Schlosssymbol) sei ausreichend, weiterer Aufklärungsbedarf besteht nur bei Anhaltspunkten für eine nachträgliche Veränderung der Messdatei.
OLG Köln, 1 RBs 416/18