Zwar sind in Bußgeldverfahren keine allzu hohen inhaltlichen Anforderungen an die Urteilsgründe zu stellen, allerdings müssen sie für die rechtliche Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht ausreichend sein. Die richtige Rechtsanwendung muss geprüft werden können.
Das Gericht muss darlegen, auf welche Tatsachen sich seine Überzeugung stützt und wie sich der Betroffene eingelassen hat. Auch muss das Gericht darlegen, ob es der Einlassung gefolgt ist oder diese für widerlegt hält. Nur so kann das Rechtsbeschwerdegericht das Urteil auf Rechtsfehler überprüfen.
Dies gilt auch für die Rechtsfolgenentscheidung. Wird ein Fahrverbot angeordnet und macht der Betroffene eine besondere Härte geltend und versucht, ein Absehen vom Fahrverbot zu erreichen, muss das Gericht sich mit dem konkreten Sachvortrag des Betroffenen auseinandersetzen. Hierzu sind auch die Gründe mit aufzunehmen, die der Betroffene vorgetragen hat.
BayObLG, 202 ObOWi 460/19