Muss ein Radfahrer einen befestigten Radweg verlassen und auf einen unbefestigten Seitenstreifen ausweichen, um dadurch einem entgegenkommenden PKW auszuweichen, und kommt er anschließend beim Wiederauffahren auf den Radweg zu Fall, wird dieser Unfall der Betriebsgefahr des PKW zugerechnet.
OLG Frankfurt, 16 U 57/18