Schmerzensgeld ist nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessen

Entgegen der Entscheidung des OLG Frankfurt vertritt das OLG Düsseldorf die Auffassung, dass die Umstände des Einzelfalls eine größere Bedeutung haben als abstrakte und numerische Kriterien. Insoweit führt die Auseinandersetzung mit gerichtlichen Entscheidungen zu vergleichbaren Schadensfällen weiterhin am ehesten zu einer sachgerechten Lösung. Ein Abstellen allein auf die Arbeitsunfähigkeit ist unzureichend, es kommt auf den Grad der Schädigungsfolgen an.

OLG Düsseldorf, 1 U 66/18

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