Auch wer nur kontrollieren will, ob sein Handy (nach einem Sturz) noch funktioniert, begeht einen Handyverstoß. Es kommt nicht darauf an, dass die Nutzung unmittelbar der Kommunikation gilt.
KG Berlin, 3 Ws (B) 160/19
Auch wer nur kontrollieren will, ob sein Handy (nach einem Sturz) noch funktioniert, begeht einen Handyverstoß. Es kommt nicht darauf an, dass die Nutzung unmittelbar der Kommunikation gilt.
KG Berlin, 3 Ws (B) 160/19